Energieausweis

ConsulTherma

114,05 €

(Preis inkl. MwSt)

Partner: ConsulTherma



Artikel-Nr.: 40300095690

Sie sind Vermieter einer Bestandsimmobilie oder planen den Neubau eines Wohnhauses? Dann ist ein Energieausweis für Sie unerlässlich! In Steckbriefform vermittelt er anhand verschiedener Kennzahlen einen anschaulichen Überblick über die Energieeffizienz eines Gebäudes.

Im Shop der Schleswig-Holstein Netz GmbH, haben sowohl Kommunen, als auch Privat- und Gewerbekunden aus Schleswig-Holstein die Möglichkeit, Ihre Energieausweise schnell und unkompliziert online zu bestellen.

Bitte beachten Sie: Dieses Angebot gilt nur für Kunden aus Schleswig-Holstein.

Wann brauchen Sie einen Energieausweis?

Nicht alle Hausbesitzer sind automatisch verpflichtet, sich einen Energieausweis ausstellen zu lassen. Wer zum Beispiel in seinem eigenen, längst fertiggestellten Haus wohnt, braucht ihn nicht.

Fälle, in denen ein Energieausweis nach Energieeinsparverordnung (EnEV) Pflicht ist:

  • Neubau einer Immobilie
  • Neuvermietung oder Verkauf einer Bestandsimmobilie

Übrigens: Dies gilt nicht nur für Wohngebäude. Auch Eigentümer einer Gewerbeimmobilie oder Kommunen benötigen in den genannten Fällen einen Energieausweis. Diese haben jedoch die Wahl zwischen einem bedarfsbasierten oder verbrauchsorientierten Energieausweis.

Ausnahmen:

  • Gebäude, die weniger als 3 Monate im Jahr genutzt werden
  • Gebäude, die kleiner als 50m² sind
  • Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen

Hinweis zu kommunalen Liegenschaften:

Ob Schule, kommunale Klinik, Bauhof oder Rathaus: Ein Energieausweis ist für öffentliche Gebäude > 250 m² mit regelmäßigem Publikumsverkehr Pflicht. Zudem muss das Dokument gut sichtbar ausgehängt werden. Auch kommunale Wohnungsunternehmen benötigen Energieausweise. Denn wo immer Haus, Wohnung oder auch Gewerbeimmobilie verkauft, vermietet oder verpachtet werden, muss man Interessenten den Energieausweis unaufgefordert vorlegen und auch in Immobilienanzeigen entsprechende Kennwerte nennen.

Energieverbrauchsausweis

Der Energieverbrauchsausweis für Wohngebäude und Nichtwohngebäude wird auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs der Nutzer erstellt. Er bewertet die Effizienz eines Gebäudes anhand des gemessenen Energieverbrauchs. Dabei werden die Energieverbrauchsdaten für Heiz- und ggf. Warmwasser oder andere geeignete Verbrauchsdaten des gesamten Gebäudes der vergangenen 36 Monate berücksichtigt. Um starke Witterungseinflüsse bei der Bewertung auszugleichen, werden die Verbrauchsdaten mittels Klimafaktoren umgerechnet („klimabereinigt“).

Energiebedarfsausweis

Der Energiebedarfsausweis berechnet den jährlichen Energiebedarf eines Gebäudes für Beheizung und Warmwasserbereitung. Berücksichtigt werden dafür die relevanten physikalischen Eigenschaften des Hauses wie die Abmessungen und der Wärmedurchlasswiderstand der Gebäudehülle. Die Anlagentechnik (Heiz- und Lüftungsanlage bzw. die Verwendung erneuerbarer Energien) fließt ebenfalls in die Berechnungen ein. Unter der Annahme von standardisierten Rahmenbedingungen für Witterung und Nutzerverhalten berechnen sich die Energiebedarfskennwerte des Gebäudes

Fälle, in denen ein Energiebedarfsausweis Pflicht ist:

  • Neubauten
  • Kleinere Gebäude von weniger als 5 Wohneinheiten, die nicht mindestens der Wärmeschutzverordnung (WSchV) 1977 entsprechen

In allen anderen Fällen darf ein Energieverbrauchsausweis ausgestellt werden, sofern der Energieverbrauch der letzten zusammenhängenden 36 Monate vorliegt.

Was passiert, nachdem Sie Ihre(n) Energieausweis(e) bestellt haben:

  1. Kontaktaufnahme durch unseren Partner ConsulTherma
  2. Zusendung Datenaufnahme-Bogen
  3. Vor Ort Begehung aller Liegenschaften
  4. Ausführliches Gespräch über geplante und durchgeführte Maßnahmen der Kommunen für die einzelnen Liegenschaften
  5. Ermittlung von möglichen neuen Energie-Einsparmaßnahmen
  6. Erstellung und Zusendung der Energieausweise

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